Haus- und Benutzungsordnung
  1. Die Überlassung der Häuser erfolgt in einem einwandfreien Zustand. Der Nutzer verpflichtet sich, die Räume incl. aller Einrichtungsgegenstände sowie die Außenanlagen in diesem Zustand zu halten. Die Räumlichkeiten sind besenrein zu verlassen.
  2. Die Möbel, Sitzmöbel und Matratzen sind mit dem Staubsauger abzusaugen.
  3. Die Übernahme der Häuser erfolgt am Anreisetag ab 17:00 Uhr.
  4. Die Schlüsselabgabe erfolgt am Abreisetag  um 10:00 Uhr. Sie sind beim Verwalter abzugeben .
  5. Der angefallene Hausmüll, auch kleinste Mengen, sind getrennt zu sammeln und in die Mülltonnen (Müllsammelstelle gegenüber der Gaststätte "Zur Fähre") zu entsorgen. Die dazugehörenden Schlüssel befinden sich in Ihrem Haus.
  6. Alle Gegenstände incl. Lebensmittel und Verbrauchsgüter, die mitgebracht wurden, sind selbstverständlich bei Abreise wieder mitzunehmen.
  7. Einrichtungsgegenstände (Geschirr usw.) die während des Aufenthaltes zwischen den Häusern wechseln, sind unbedingt wieder in das jeweilige Haus zurückzustellen.
  8. Lärmbelästigungen, die über das normale Maß hinausgehen, sind zu vermeiden. Die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr sind einzuhalten.
  9. Die Dächer dürfen nicht betreten werden. Dies gilt auch und insbesondere für Kinder.
  10. Der Übernahmebogen ist unbedingt auszufüllen und dem Verwalter zu übergeben. Übernachtungsgäste sind in Diesen einzutragen und haben einen Kostenbeitrag von € 5,00 je Nacht zu entrichten.
  11. Haustiere haben selbstverständlich auf den Sitzmöbeln bzw. in den Betten nichts zu suchen.
  12. Da jedes Haus nur über einen Parkplatz verfügt, sind keine weiteren Fahrzeuge (auch Motorräder) an bzw. auf unseren Grundstücken abzustellen. Da auf dem Gesamt­gelände das Parken untersagt ist, können weitere mitgebrachte Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Gästen nur auf den öffentlichen Parkplätzen, nicht auf dem Parkplatz Yachtclub,  an der Ederseestraße abgestellt werden.
  13. Der Nutzer stellt den Feuerwehrverein von etwaigen Haftungsansprüchen, von Schäden, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenständen, sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen verursacht, frei. Der Nutzer haftet für alle Schäden die er fahrlässig herbeiführt (es wird keinem der Kopf abgerissen).